Impfungen

Nach der Entwurmung ist die nächste wichtige Aufgabe die Einleitung  des Impfprogrammes, bzw. die noch beim Züchter begonnene Impfungsreihe  fortzusetzen. 

Wenn unsere gekaufte Welpe eine Impfung schon bekommen hat, dann
kann er die nächste Impfung erst in 14 Tagen gerechnet von der ersten Impfung bekommen.

Die Impfungsprogramme der verschiedenen Ambulanzen können von einander unterschiedlich sein.. Bei der Impfungsreihe, die in unserer Ambulanz  verwendet wird, beachten wir immer auf die aktuelle Epidemielage, die Vorschläge der Hersteller, die Ansprüche der Eigentümer sowie auf die Erfahrungen, die über ein Jahrzehnt gesammelt wurden sowie bei Tollwut - die gesettzlichen Vorschriften.

 

Diese Hundebesitzer, die für ihre Hunde nur die obligatorischen Schutzimpfung eingeben lassen möchten, müssen zum ersten Mal nach dem 3-ten Lebensmonat des Hundes, zum zweiten Mal vor seinem sechsten Lebensmonat zur Impfung bringen.

Später genügt es einmal jährlich zur Impfung bringen, beim ersten Mal nach einem Jahr nach der zweiten Tollwutimpfung. Gleichzeitig mit der Tollwutimpfung wird die Entwesung beim Hund durchgeführt, rechtmässig vorgeschrieben wegen Volksgesundheitsgründen.

Wir schlagen es natürlich vor, dass sie in Interesse der Gesundheit ihres Hundes ( und natürlich auch ihretwegen ) Ihren Hund auch gegen die andere Krankheiten impfen lassen. Untenstehend haben wir zwei Impfungsprogramme detailiert aufgereiht, beim dem eine auch die Impfung gegen die Lyme-Borelliose eingeplant ist.

Das zweite Programm einhaltet die Impfung für diese Krankheit nicht. Es ist wichtig : zwischen jeden zwei Schutzimpfungen zwei Wochen Intervall einzuhalten! ( Bei der Lyme-Borelliose beträgt die Wartezeit in dem ersten Jahr eingegebene zwei Schutzimpfungen 3-4 Wochen. )

Alter des Tieres
Impfungsreihe ohne Lyme
Program mit Lyme
 6-8 Wochen Parvo I.
 Parvo I.
 8-10 Wochen Kombi I.
 Kombi I.
 10-12 Wochen - Lyme I.
 12-14 Wochen Parvo II.  Parvo II.
 14-16 Wochen Kombi II.
 Kombi II.
 16-18 Wochen Tollwut I.
 Lyme II.
18-20 Wochen  - Tollwut I.
 Das Tier ist halbjärig Tollwut II.
 Tollwut II.

Die in der Tabelle eingetragene Alter sind nur zur Information, im Impfungsprogramm werden immer  die aktuellen
Alter des Tieres und die früher eingegebenen Schutzimpfungen ( beim Züchter  oder durch anderen Tierarzt ) berücksichtigt. 




 Die Schutzimpfungen, die im ersten Jahr eingegeben wurden, werden nach einem Jahr ablaufen, müssen aufgefrischt werden.

Natürlich muss man nicht die ganze Impfungsreihe wiederholen, es genügt nur die Schutzimpfung gegen Tollwut und die kombinierte Impfung, die Mittel gegen  andere Erreger einhaltet, einmal eingeben.

Wenn der Eigentümer die beide Impfungen separat eingeben lassen möchte, dann kann er die Impfung gegen Tollwut nach einem Jahr nach der zweiten Tollwutimpfung und die kombinierte Impfung kann er auch einem Jahr nach der zweiten kombinierte Impfung eingeben lassen. Es ist eine Möglichkeit, eine Vakzine einzugeben, in die verstorbene Viren der Tollwut und die abgeschwächte
Erreger der anderen Krankheiten einhalten. Diese Impfung wird als mit Tollwut kombinierte Schutzimpfung genannt.
 

Diese Impfung bedeutet keinen Nachteil für den Hund, lediglich wird der Eigentümer einige Geld ersparen. Diese     
Schutzimpfung wird für Auffrischung der Immunität gegen der Tollwute und den anderen Krankheiterregern, ausgenommen Lyme-Borelliose, dienen. Diese Impfung kann ein Jahr nach der zweiten kombinierten Impfung erfolgen (siehe Tabelle ).
 ( Die mit Tollwut kombinierte Vakziene geben wir dem Hund unter einem Jahr nicht, da laut den Rechtsvorschriften müssen die Welpen im ersten Lebensjahr zweimal Immunisiert werden  durch monovalentem Mittel, dass heisst  nur mit Mittel, das nur Komponent gegen Tollwut hat ).

Bei den Hunden, die gegen Lyme-Borelliose immunisiert wurden, soll die jährlich wiederholte Impfung in dem Zeitraum vor der Zeckensaison im Frühjahr (in erster Hälfte des Monat März) eingegeben werden. 

Jedes Jahr, als wir unseren Hund gegen Tollwut impfen lassen ( kombiniert oder normal ), wird er laut Vorschrift der Rechtsregel, aber auch in unserer Interesse, eine Bechandlung gegen Parasiten ( Entwurmung ) bekommen.   

Die verabreichte Schutzimpfungen werden durch den Tierarzt in das Impfungsbuch des Hundes befestigt.

 

 

 

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